MIGRATIONSRECHT

Migrationsrecht

Als Ausländer gelten in Deutschland alle Menschen die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ausländer benötigen für einen Aufenthalt in Deutschland eine behördliche Genehmigung (z.B. Aufenthaltserlaubnis).

Allerdings gibt es bezüglich der Aufenthaltsrechte gesetzliche Sonderregelungen für Menschen mit einer Staatsangehörigkeit der Europäischen Union bzw. der türkischen Staatsangehörigkeit und den „Anderen“, den sog. Drittstaatsangehörigen. Die europäischen Verordnungen und Richtlinien spielen zudem für die rechtliche Bewertung neben den nationalen Gesetzen eine wichtige Rolle.

Wir beraten und vertreten Sie mit langjähriger Erfahrung in allen ausländerrechtlichen Angelegenheiten.

Dazu gehören insbesondere folgende Gebiete:
  1. Visafragen: Wie kann ich einen Freund/Freundin und/oder Familienangehörigen nach Deutschland einladen?
  2. Aufenthaltsrechtliche Fragen: Welches Recht zur Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels habe ich bzw. haben meine Familienangehörigen? Welche Verlustrisiken gibt es?
  3. Staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen: Welche Voraussetzungen hat der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt von ausländischen Eltern? Welche Voraussetzungen hat die Einbürgerung? Welche Verlustgefahren gibt es?
  4. Ausweisung/Abschiebung: Unter welchen Umständen kann eine Ausländerbehörde entscheiden, dass ein Ausländer das Land zu verlassen hat? Welche Rechtsmittelmöglichkeiten gibt es und wie sind die Chancen?
Für alle Bereiche gilt, dass die Problemstellungen häufig Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten haben, so dass ein umfassender Beratungsansatz von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb ist es wichtig, möglichst frühzeitig die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Vertretung zu stellen.
Share by: