RECHTSGEBIETE

Rechtsgebiete

In unserem hochkomplexen und sich dynamisch entwickelnden Rechtssystem geht der Trend in der Anwaltschaft vielfach zu einer zunehmenden Spezialisierung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit immer weiter verengten Tätigkeitsbereichen. Wir haben uns gleichwohl bewusst gegen eine Fokussierung allein auf einen einzelnen Themenbereich entschieden, da nach unserer Erfahrung eine optimale Problemlösung häufig einen erweiterten Blick erfordert.

So führt z.B. eine Strafverteidigung von Ausländern, die nicht zugleich die Gefahren des Verlustes des Aufenthaltsrechtes und die Bedingungen einer Ausweisung im Blick hat, möglicherweise zu einer falschen Verteidigungsstrategie. Die fehlende Berücksichtigung familienrechtlicher Ansprüche kann das Entstehen eines Aufenthaltsrechts verhindern oder auch zu einer Fehlplanung im Strafvollzug führen. Diese Auflistung ließe sich leicht fortsetzen und soll verdeutlichen, dass in vielen Fällen die alleinige Fokussierung auf ein einziges Rechtsgebiet von Nachteil sein kann.

Wir sind deshalb der Überzeugung, dass eine möglichst umfassende Kenntnis verschiedener Rechtsgebiete dort von entscheidender Bedeutung für die Durchsetzung Ihrer Interessen ist, wo regelmäßig Schnittpunkte mit anderen Rechtsfragen auftreten. Dementsprechend haben wir die Schwerpunkte unserer Tätigkeit ausgerichtet. Regelmäßige Fortbildungen in diesen Rechtsbereichen sind für uns selbstverständlich.

In Bereichen, in denen wir nicht tätig sind, verweisen wir Sie an kompetente Kolleginnen und Kollegen.
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